In Österreich hat der Gesetzgeber eine Reform des Kraftfahrgesetzes beschlossen: Wer mit einem Handy am Steuer erwischt wird, muss statt bisher 50 künftig 100 Euro zahlen. Wird ein Fahrer mit dem Handy in der Hand geblitzt oder verweigert die Zahlung fallen künftig bis zu 140 Euro an Bußgeld an.
Wer sich nicht anschnallt, muss künftig ebenfalls mit höheren Strafen rechnen: Statt 35 fallen 50 Euro an. Zudem beinhaltet die Novelle des Gesetzes neue Befugnisse der ASFINAG bei der technischen Kontrolle von Sondertransporten. Entsprechend geschulte Vertreter dürfen diese künftig auch ohne Polizeimitwirkung auf Autobahnen und Schnellstraßen durchführen. Beide Änderungen sollen zum 1. Mai in Kraft treten.
Eine weitere Änderung betrifft die zulässigen Summen der Gesamtgewichte bei Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben oder emissionsfreie Fahrzeuge: Zu den für konventionelle Fahrzeuge mit Anhängern zugelassenen Summen der Gesamtgewichte dürfen E-Lkw dieses um das „zusätzliche Gewicht der alternativen Kraftstoffe oder der emissionsfreien Technologie“ erhöhen, wie es im Gesetzestext heißt. Maximal darf es sich um 1 beziehungsweise 2 Tonnen erhöhen. Diese Änderung soll mit Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.