Wer in der zweiten Jahreshälfte einen Diesel mit Abgasstufe 6 zulässt, bekommt keine 150 Euro Steuerbefreiung. Diese gibt es erst wieder ab dem Zulassungsdatum 1. Januar 2011, die aktuelle Förderung soll ausgesetzt werden. So steht es in einem Entwurf der Bundesregierung für eine Änderung des Kraftfahrzeuggesetzes. Der Grund: Das Europarecht sieht vor, dass eine finanzielle Förderung für Euro-6-Diesel erst dann möglich ist, wenn die Abgasstufe Euro 5 für alle Nutzfahrzeuge verbindlich vorgeschrieben ist. Das ist ab 1. Januar 2011 der Fall.
Die deutsche Regierung hatte mit der Euro-6-Förderung aber schon Mitte 2009 begonnen, weil der Absatz möglichst schadstoffarmer Pkw gefördert werden sollte. Die Abgasstufe 6 beinhaltet eine deutliche Senkung der CO-2-Ausstoßes. Wer bis zum Inkrafttreten der Änderung schon einen Euro-6-Diesel gekauft hat, soll die 150 Euro Steuerbefreiung ab Januar 2011 trotzdem beantragen können. Ulrich Klaus Becker, ADAC-Vizepräsident für Verkehr, nannte das Europarecht in diesem Zusammenhang "unsinniges Paragraphenchinesisch".
(beg, 25.5.10)