„Das Unfallrisiko Dunkelheit wird immer wieder von vielen Verkehrsteilnehmern unterschätzt“, mahnt Matthias Strixner von TÜV SÜD in einer Pressemitteilung. Bei einer Gefahrenbremsung beträgt der Anhalteweg eines Pkw nach gängiger Faustregel bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h rund 28 Meter. „Somit kann das Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig zum Stehen gebracht werden, wenn der Passant erst zu spät erkannt wird.“ Trägt der Fußgänger Kleidung mit reflektierenden Materialien, verbessert sich seine Sichtbarkeit aber auf bis zu 140 Meter.
Autofahrer können zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in den dunkleren Jahreszeiten beitragen, indem sie ihre Fahrweise den Sichtverhältnissen anpassen und entsprechend langsamer unterwegs sind. Wichtig sei, dass Autofahrer vor Fahrtbeginn für eine gute Rundumsicht sorgen und alle vereisten Fensterscheiben freikratzen. Ebenso solle man beschlagenen Scheiben zu Leibe rücken. „Eine kleine Sichtluke schafft nur ein sehr beengtes Sichtfeld oder vergrößert in Kurven das Risiko des toten Winkels“, warnt Strixner. „Ein ausreichendes Sichtfeld ist unter diesen Umständen keineswegs gegeben.“
Grundsätzlich gelte für Auto- und Motorradfahrer, dass größerer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und eine den schlechteren Sichtverhältnissen angepasste Geschwindigkeit wichtig sind. Herbstlaub und Regen verwandeln die Straße in eine Rutschbahn mit verlängertem Bremsweg. Erhöhte Glättegefahr durch Nachtfrost bestehe in den frühen Morgenstunden besonders auf und unter Brücken. Auf schattigen Abschnitten muss mit überfrierender Nässe gerechnet werden.