In der Diskussion um eine flächendeckende Ausweitung von Tempo-30-Zonen in Städten hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing auf das Grundgesetz verwiesen. "Die Regelgeschwindigkeit bleibt 50, und eine Ausnahme muss begründet werden. Und die muss auch auf der Grundlage eines Gesetzes begründbar sein. Das verlangt der Verfassungsstaat, und dabei bleibt es", sagte Wissing am Mittwoch.
Kernaufgabe des Staates sei es, «Freiheitseingriffe» zu begründen. Deshalb müssten Kommunen begründen, wenn sie Tempo-30-Zonen ausweisen wollen. "Das verlangt das Grundgesetz, und das können wir nicht aus Gründen der Vereinfachung des Bürokratieabbaus aufheben."
Wissing will Kommunen bei der Verkehrsplanung dennoch neue Entscheidungsspielräume vor Ort ermöglichen. "Erleichterungen schaffen wir vor allem für Sicherheitsmaßnahmen an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen. Ein flächendeckendes Tempo 30 wird es aber nicht geben", sagte Wissing am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.