Seit 1. Januar 2009 sind Mitarbeiter im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe sowie im Personenverkehr verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und auf Verlangen den Behörden der Zollverwaltung vorzulegen. Der Arbeitgeber muss sich nach § 2a SchwarzArbG von jeder Arbeitnehmerin und von jedem Arbeitnehmer einmalig und schriftlich bestätigen lassen, dass die Belehrung stattgefunden hat. Der schriftliche Nachweis muss für die Dauer der Erbringung der Dienst- oder Werkleistung aufbewahrt und auf Verlangen bei den Prüfungen nach § 2 Abs. 1 vorgelegt werden können.
Der Verlag Heinrich Vogel hat ein entsprechendes Formblatt veröffentlicht. Mit dem Formular "Belehrung zur Mitführpflicht" kommen Arbeitgeber bei korrekter Belehrung ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach. Das Formular besteht aus einer Seite in der Größe DIN A5 und hat einen Durchschlag. Die Mindestbestellmenge sind zehn Stück, ein Formular kostet dann 0,80 Euro. Ab 100 Stück kostet eines 0,72 Euro, ab 550 Stück 0,71 Euro und ab 1.000 reduziert sich der Einzelpreis auf 0,68 Euro (alle Preise ohne MwSt.). Die Bestellnummer lautet 13885. Die Formulare sind direkt zu beziehen bei:
Springer Fachmedien München GmbH
Verlag Heinrich Vogel
Aschauer Straße 30
81549 München
Telefon: 089/ 20 30 43 -16 00
Telefax: 089/ 20 30 43 -21 00
www.heinrich-vogel-shop.de
(beg, 22.7.10)