Bandscheiben: Verheben ist kein Arbeitsunfall
Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wird nicht bezahlt, wenn kein plötzliches Unfallereignis vorgelegen hat.
Eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wird nicht bezahlt, wenn kein plötzliches Unfallereignis vorgelegen hat.
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