-- Anzeige --

"Bastlerfahrzeug" schließt Fahrzeugmängel ein

06.03.2009 13:31 Uhr

Wer ein "Bastlerfahrzeug" kauft, darf sich über Mängel nicht beschweren.

-- Anzeige --
Wird ein zehn Jahre altes Gebrauchtfahrzeug mit einer Laufleistung von 107.500 Kilometer als "Bastlerfahrzeug" verkauft, so kann sich der Käufer nicht darauf berufen, dass ihm Fahrzeugmängel arglistig verschwiegen worden seien. Bereits die Bezeichnung "Bastlerfahrzeug" lässt darauf schließen, dass erhebliche Mängel vorhanden sind. (jlp, 6.3.09) Amtsgericht München Aktenzeichen 231 C 2536/08
-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.