Soll eine Fahrerlaubnis erteilt werden, muss die Fahrerlaubnisbehörde zunächst die Identität des Bewerbers prüfen. Bei einem Asylbewerber ist es dabei ausreichend, dass dieser die Bescheinigung über die Aufenthaltsgenehmigung zur Durchführung des Asylverfahrens vorlegt. Außerdem braucht er ein Lichtbild und muss einen Vermerk vorlegen, dass die Ausführungen zur Personen auf seinen eigenen Angaben beruhen. Das reicht, um Tag und Ort der Geburt nachzuweisen.
Dieser Nachweis ist dann auch ausreichend für den Sachverständigen und Prüfer, die sich vor der theoretischen und praktischen Prüfung von der Identität des Prüflings überzeugen müssen. Etwas anderes gilt nur, wenn sich berechtigte Zweifel an der Übereinstimmung ergeben.
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen 3 C 16.15
(tra)