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Betrug bei theoretischer Prüfung: Kamera im Knopfloch

03.09.2021 09:49 Uhr | Lesezeit: 4 min
Betrug bei theoretischer Prüfung: Kamera im Knopfloch
Der Betrugsversuch eines Fahrschülers fiel auf
© Foto: Picture-alliance/Swen Pörtner/dpa

Ein Prüfling erschien zur theoretischen Fahrerlaubnisprüfung mit Minikamera am Hemd. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht sah darin eine schwerwiegende Täuschungshandlung.

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Über diesen Fall berichtet der ADAC: Bei seiner theoretischen Prüfung hatte ein Fahrerlaubnisanwärter eine Kamera in der Knopfleiste seines Hemds angebracht. Auf diesem Weg sollte ein Helfer die Prüfungsfragen empfangen.

Weil der Fahrschüler während der Prüfung die Finger nicht von seinem Hemd lassen konnte, schöpfte der Prüfer Verdacht und stellte ein Schild direkt vor den verdächtigen Prüfling. Daraufhin konnte dieser keine weitere Frage richtig beantworten. Die Prüfung wurde als nicht bestanden gewertet.

Einzelprüfung verweigert

Beim zweiten Anlauf sollte der Fahrschüler die theoretische Prüfung als Einzelprüfung ablegen. Als der Prüfling das nicht akzeptierte, lehnte die Behörde die Erteilung der Fahrerlaubnis ab. Dagegen wollte der Fahrschüler gerichtlich vorgehen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies seine Klage jedoch ab. Es sei berechtigt gewesen, eine Einzelprüfung anzuordnen, schließlich habe der Prüfling eine schwerwiegende Täuschung begangen. Die Einzelprüfung hätte gewährleisten können, dass der Fahrschüler die notwendigen theoretischen Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen nachweist, ohne erneut unerlaubte Hilfsmittel zu verwenden. Die unmittelbare Überwachung hätte neue Täuschungshandlungen erschwert. Da der Fahrschüler die Einzelprüfung abgelehnt hatte, sei es ebenfalls rechtmäßig, ihm die Erteilung der Fahrerlaubnis zu versagen.

Schwerwiegende Täuschungshandlung

Den Einsatz der Minikamera werteten die Richter als besonders schweren Fall des Erschleichens einer Prüfungsleistung und schwerwiegende Täuschungshandlung. Ein solches Verhalten verletze in hohem Maße die Spielregeln des fairen Wettbewerbs und die Chancengleichheit der Prüflinge, die nicht betrügen.

Verwaltungsgericht Düsseldorf

Aktenzeichen 6 K 957/20

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KOMMENTARE


A.

04.09.2021 - 19:43 Uhr

Hallo, mir geht der Hut hoch. Eine solche Handlung mag zwar eine Täuschung darstellen, jedoch auf keinen Fall einen Betrugstatbestand verwirklichen. Betrug ist ein Vermögensdelikt!!!!


Jörg Jungheinrich

04.09.2021 - 20:04 Uhr

Wenn das in Thüringen passiert,bei mir prüft DEKRA ,NL Gotha,passiert.....nichts!,, Eventuelle Sperrfrist,dann weiter geht's, Es wurden schon genug erwischt,aber es interessiert Behörden nicht, Polizei kommt nicht mehr, ist ja nur Owi, Und ,Erklärung dazu,wer bei Abi Prüfung betrügt, wird ja auch nicht staatswege verfolgt


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