Mieter stellten auf der Grundstückseinfahrt ihrer Vermieterin zweimal ihr Auto ab. Im Mietvertrag stand jedoch eindeutig, dass dies nicht erlaubt ist. Nach dem ersten Mal Parken kamen die Mieter mit einer Abmahnung davon, nach dem zweiten Mal war Schluss mit lustig: Ihnen wurde ordentlich gekündigt. Es kam zum Streit. Man habe nur schnell das Auto entladen, verteidigten sich die Mieter.
Schließlich ging es vor Gericht. Und die Richter hielt nicht viel von den Argumenten der Falschparker, zumal die Vermieterin beweisen konnte, dass die Mieter ihr Auto bis zu einer Dreiviertelstunde mitten in der Einfahrt geparkt hatten. Herhalten musste dabei auch moderne Technik, ist auf jurios.de zu lesen: Auf entsprechenden Satellitenbildern war zu
erkennen, dass die Beklagten leicht hätten woanders parken können – nämlich ein paar Meter die Straße entlang.
Landgericht München I
Aktenzeichen 14 S 3661/14