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Gericht billigt Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

03.09.2020 09:20 Uhr | Lesezeit: 2 min
Ein betrunkener Radfahrer schob sein Fahrrad, als er von der Polizei aufgegriffen wurde
© Foto: Fotolia/Vadymvdrobot

Ein Radfahrer hatte nach einem Atemalkoholtest der Polizei 1,73 Promille, die spätere Blutprobe ergab sogar 2,21 Promille. Er wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr verurteilt und aufgefordert, eine MPU zu machen. Das tat er nicht. Die Behörde untersagte ihm darauf, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu nutzen.

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Zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Die Teilnahme mit einem Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr mit einer BAK von mehr als 1,6 Promille stelle die Fahreignung „insgesamt, das heißt auch für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge, in Frage“. Eine MPU sei deshalb zulässig. Das gelte auch gegenüber Verkehrsteilnehmern, die keine Fahrerlaubnis haben.

Verwaltungsgericht Neustadt

Aktenzeichen 1 K 48/20.NW

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