Bei dem Fall, über den die Tagesschau auf ihrer Webseite berichtet, war eine Person in Frankfurt am Main an einer Ampel geblitzt worden, die bereits seit mehr als einer Sekunde auf Rot stand. Die dafür im Bußgeldkatalog festgelegte Regelstrafe von 200 Euro setzte das Gericht auf 350 Euro herauf. Der Grund für diese Entscheidung: SUVs sind gefährlicher als herkömmliche Pkw und damit auch rechtlich gravierender.
Bußgeld und Fahrverbot
Die kastenförmige Bauweise der Fahrzeuge und die „wegen der größeren Bodenfreiheit erhöhte Frontpartie“ in einem SUV führen demnach zu einem höheren Risiko, andere Verkehrsteilnehmende zu verletzen. Das Gericht verhängte außerdem ein einmonatiges Fahrverbot. Der Fahrer hatte bereits mehrere Einträge im Fahreignungsregister des Kraftfahrbundesamts im Flensburg vorzuweisen. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden.
Schon jetzt können Lkw-Fahrer, die gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, strenger bestraft werden als Pkw-Fahrer. Auch sie werden aufgrund ihrer Größe als gefährlicher eingestuft als kleinere Fahrzeuge.
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen 974 OWi 533 Js- OWi 18474/22