Wer sich die MPU-Untersuchung erkauft, kann sein Geld nicht zurückverlangen. Schon die Zahlung des Geldes ist als sittenwidrig anzusehen, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit.
Im verhandelten Fall hatte der Kläger, obwohl ihm der Führerschein entzogen und die Wiedererteilung vom Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) abhängig gemacht worden war, einen Autounfall verursacht. Für 8.000 Euro wollte der Beklagte dafür sorgen, dass der Kläger den „Idiotentest“ bestehen würde. Da aber die Führerscheinstelle zwischenzeitlich von dem Unfall erfahren hatte, genehmigte sie die Durchführung der MPU nicht.
Der mittellose Kläger beantragte Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Rückzahlung der 8.000 Euro. Das Oberlandesgericht lehnte diesen Antrag ab. Die Richter argumentierten, dass beide gewusst hätten, dass es gegen die guten Sitten verstößt, sich eine amtlich anerkannte Bescheinigung zu erkaufen. Deshalb könne der Kläger sein Geld nicht zurückverlangen.
(bub, 2.01.06)
Oberlandesgericht Karlsruhe
Aktenzeichen 19 W 37/05