Wer in der Alpenrepublik die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um über 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts überschreitet, muss damit rechnen dass sein Fahrzeug an Ort und Stelle für maximal 14 Tage beschlagnahmt wird. Wird man sogar mit 80 km/h innerorts beziehungsweise 90 km/h außerorts erwischt, kann das Auto dauerhaft eingezogen und versteigert werden. Gehört das Fahrzeug nicht dem Fahrer, dann ist allerdings nur eine vorläufige Beschlagnahme zulässig.
Eine Bußgelderhöhung gabs bereits 2021
Schon vor drei Jahren hat Österreich die Bußgelder für zu schnelles Fahren hochgestuft. Wer 30 km/h zu schnell fährt, muss mindestens 150 Euro zahlen. Das Bußgeld kann in besonders schweren Fällen und bei Wiederholungstätern sogar auf bis zu 5000 Euro ansteigen. Das ADAC rät, Bußgelder wegen überhöhter Geschwindigkeit umgehend zu bezahlen, denn sie können auch in Deutschland vollstreckt werden. Ein Fahrverbot allerdings gilt derzeit lediglich in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde. In Österreich kann der Führerschein bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts für einen Monat entzogen werden.