Ein Fahrzeug sollte immer innerhalb der Begrenzung eines Parkplatzes, niemals aber auf der weißen Linie selbst abgestellt werden. Das Parken auf einer Parkflächenmarkierung ist zwar für sich genommen noch keine Ordnungswidrigkeit, so die Deutsche Anwaltshotline. Trotzdem dürfen Ordnungsamt und Polizei in einem solchen Fall das Auto auf Kosten seines Besitzers umsetzen lassen.
Im verhandelten Fall hatte die betroffene Autofahrerin ihren Wagen auf einem durch weiße Streifen gekennzeichneten Parkplatz abgestellt. Während der Abstand zur Bordsteinkannte auf der einen Seite 60 cm betrug, stand das Gefährt auf der anderen Seite, auf der Straßenbahnschienen verliefen, direkt auf der Linie. Zwar ragte das Auto nicht über die Markierung hinaus, doch die Bahn kam an dem Fahrzeug nur noch im Schritttempo und per Einweisung vorbei. Daraufhin ließ die Polizei das Auto umsetzen und stellte die Kosten dafür der Halterin in Rechnung.
Zu Recht, wie das Gericht entschied. Ausdrücklich zugelassen sei nur, dass das Fahrzeug innerhalb einer weißen Parkflächenmarkierungen stehe. Wer dabei aber auf der Markierung selbst parke, müsse sich zumindest vergewissern, dass er keinen anderweitigen Verkehrsverstoß begehe - wie hier das Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen. Das habe die Autofahrerin versäumt.
(bub, 9.1.2008)
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen VG 11 A 884.06