Rotlichtverstoß: Keine höhere Strafe für "schon besonders lange rot"
Ob eine Ampel seit zwei oder seit sieben Sekunden "rot" zeigt, macht bei der Höhe des Strafmaßes für einen Rotlichtverstoß keinen Unterschied.
Ob eine Ampel seit zwei oder seit sieben Sekunden "rot" zeigt, macht bei der Höhe des Strafmaßes für einen Rotlichtverstoß keinen Unterschied.
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