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Rückschaupflicht missachtet: Traktorfahrer haftet nach Unfall

15.03.2022 09:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Ein überholender Pkw-Fahrer musste einem nach links abbiegenden Traktor ausweichen
© Foto: Ralf Gosch/stock.adobe.com

Wer zum Überholen ansetzt, muss besondere Vorsicht walten lassen. Doch das entbindet die restlichen Verkehrsteilnehmer nicht von ihren Pflichten, wie das OLG München feststellte.

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Ausgangspunkt des rechtlichen Streits über den www.anwaltsregister.de berichtet, war ein Überholmanöver eines Pkw-Fahrers. Dieser fuhr hinter einem Traktor her und setzte in einem aus seiner Sicht passenden Moment zum Überholen an. Doch genau in diesem Augenblick bog der Traktor nach links in einen Feldweg ein. Der Pkw-Fahrer konnte einen Unfall vermeiden, kam beim Bremsmanöver allerdings von der Straße ab und prallte mit seinem Pkw an einen Baum. In der Folge verlangte er Schadensersatz von der gegnerischen Versicherung.

Diese lehnte mit der Begründung ab, dass es zwischen Pkw und Traktor zu keiner Kollision kam und deswegen auch der Traktorfahrer nicht verantwortlich sei. Zudem warf sie dem Autofahrer vor, in einer unklaren Situation überholt zu haben. Erst in zweiter Instanz bekam der Pkw-Fahrer Recht. Das Oberlandesgericht München sprach dem Traktorfahrer eine so hohe Mitschuld am Unfallgeschehen aus, dass er zu 100 Prozent haften muss. Denn als Linksabbieger sei es zwingend erforderlich, sowohl vor dem Einordnen als auch vor dem Abbiegen selbst noch einmal einen Blick nach hinten zu werfen. Dies habe der Traktorfahrer offensichtlich nicht getan. Die Verletzung der Rückschaupflicht führt dazu, dass der Autofahrer keine Mitschuld trägt.

Oberlandesgericht München
Aktenzeichen 10 U 1012/19

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