-- Anzeige --

Ein Neuwagen muss auch tatsächlich neu sein

14.03.2022 09:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Ein Neuwagen muss auch tatsächlich neu sein
Die "Nutzung" als Ausstellungsfahrzeug rechtfertigt eine Preisminderung
© Foto: industrieblick/Fotolia

Beim Streit zwischen einem Autohersteller und dessen Kundin musste das Amtsgericht München klären, ob ein Ausstellungsfahrzeug tatsächlich auch ein Neufahrzeug ist.

-- Anzeige --

Das Portal anwaltsregister.de berichtet über einen Fall, in dem die Klägerin einen 55.000 Euro teuren Sportwagen kaufte und nach eigenen Aussagen nicht wusste, dass es sich hierbei um ein Ausstellungsfahrzeug aus einer anderen Niederlassung des Automobilherstellers handelte. In der Folge reklamierte die Kundin zahlreiche Mängel. So war die Batterie nach bereits einem Monat defekt, zudem bemerkte sie zahlreiche Kratzer, kleine Dellen und auch Gebrauchsspuren an der Einstiegsleiste. Ihrer Ansicht nach war das Fahrzeug also gebraucht und nicht neu. Der Automobilhersteller argumentierte, dass es sich sehr wohl um ein Neufahrzeug handle, da der Wagen nie zugelassen war und nicht bewegt wurde. Das Gericht folgte der Sichtweise der Klägerin und sprach ihr eine Minderung des Kaufpreises von 1000 Euro zu. In der Begründung des rechtskräftigen Urteils heißt es unter anderem, dass das ständige Öffnen und Schließen von Türen und Kofferraum ebenso eine Nutzung darstellen wie das Probesitzen und das Verstellen des Sitzes. Daher ist das Auto nicht ungenutzt und somit auch kein Neufahrzeug.

 

Amtsgericht München
Aktenzeichen 271 C 8389/21

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Urteil

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.