-- Anzeige --

Mithaftung bei Unfall mit Autotür wegen überhöhter Geschwindigkeit

03.03.2022 09:51 Uhr | Lesezeit: 2 min
Eine geöffnete Autotür birgt immer auch ein Unfallrisiko
© Foto: Antonio Gravante/stock.adobe.com

Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine besondere Sorgfalt beim Ein- und Aussteigen vor. Wer beim Verlassen seines Autos mit der Tür ein anderes Fahrzeug streift, haftet. Allerdings kann auch der Fahrer des vorbeifahrenden Wagens zur Verantwortung gezogen werden, wie ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken zeigt.

-- Anzeige --

Über folgenden Fall berichtete das Webportal kostenlose-urteile.de: Ein Taxifahrer hatte sein Fahrzeug in einem verkehrsberuhigten Bereich am rechten Fahrbahnrand abgestellt. Als er aus dem Wagen aussteigen wollte, richtete er seinen Blick nicht auf die Straße, sondern auf den Fahrgast neben ihm und stieß mit der Autotür gegen einen vorbeifahrenden Renault. Dessen Fahrerin verlangte daraufhin Schadenersatz.

Das Landgericht Saarbrücken sah in zweiter Instanz die Schuld bei beiden Parteien. Der Renault-Fahrerin stehe der Schadenersatz grundsätzlich zu, da der Taxifahrer seine Sorgfaltspflicht missachtet und damit den Unfall verursacht habe. Er hätte sich vor dem Öffnen der Tür vergewissern müssen, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt werden kann. Jedoch sei die Renault-Fahrerin mit 20 km/h deutlich zu schnell gefahren – dies habe die Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs erhöht. Daher wies ihr das Landgericht eine Mithaftung von 25 Prozent zu.

Landgericht Saarbrücken

13 S 135/21

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Urteil

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.