Über folgenden Fall berichtete das Webportal kostenlose-urteile.de: Ein Taxifahrer hatte sein Fahrzeug in einem verkehrsberuhigten Bereich am rechten Fahrbahnrand abgestellt. Als er aus dem Wagen aussteigen wollte, richtete er seinen Blick nicht auf die Straße, sondern auf den Fahrgast neben ihm und stieß mit der Autotür gegen einen vorbeifahrenden Renault. Dessen Fahrerin verlangte daraufhin Schadenersatz.
Das Landgericht Saarbrücken sah in zweiter Instanz die Schuld bei beiden Parteien. Der Renault-Fahrerin stehe der Schadenersatz grundsätzlich zu, da der Taxifahrer seine Sorgfaltspflicht missachtet und damit den Unfall verursacht habe. Er hätte sich vor dem Öffnen der Tür vergewissern müssen, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt werden kann. Jedoch sei die Renault-Fahrerin mit 20 km/h deutlich zu schnell gefahren – dies habe die Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs erhöht. Daher wies ihr das Landgericht eine Mithaftung von 25 Prozent zu.
Landgericht Saarbrücken
13 S 135/21