Über folgenden Fall berichtet die Plattform onlineurteile.de: Ein Lkw-Fahrer war auf einer Bundesstraße statt mit den erlaubten 60 km/h mit 77 km/h unterwegs. Das Amtsgericht verhängte ein Bußgeld von 140 Euro und entschied sich damit gegen das vom Staatsanwalt geforderte Fahrverbot.
Der Staatsanwalt legte Rechtsbeschwerde ein und konnte das Bayerische Oberste Landesgericht überzeugen. Ein Fahrverbot sei hier angemessen, weil der Lkw-Fahrer sich nach mehrmaligem Telefonieren während der Fahrt nun schon zum vierten Mal in eineinhalb Jahren einen Verkehrsverstoß geleistet habe. Den Geschwindigkeitsverstoß dürfe man also nicht isoliert betrachten. Weder vorsätzliches Telefonieren am Steuer noch zu schnelles Fahren sei eine Bagatelle. Das Verhalten des Lkw-Fahrers lasse insgesamt betrachtet auf eine mangelnde Verkehrsdisziplin schließen.
Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts
202 ObOWi 1044/20