Folgenden Fall schildert die Plattform anwaltsregister.de: Weil er mit seinem Mobiltelefon in der Hand geblitzt wurde, sollte ein Autofahrer ein Bußgeld bezahlen. Der Mann gab jedoch an, er habe das Handy nicht selbst festgehalten, sondern eine „Handyspange“ benutzt, also ein Gestell das sein Telefon am Kopf fixiere. Mit seiner Hand habe er lediglich das Handy angedrückt. Folglich weigerte er sich, die Geldbuße zu begleichen.
Seine Erläuterungen überzeugten das Frankfurter Amtsgericht nicht. Auf dem Blitzerfoto war keine solche Vorrichtung sichtbar. Gut zu erkennen war allerdings, dass der Mann den Rand seines Telefons mit den Fingern umschloss und das Handy so festhielt. Deswegen wertete das Gericht die Angaben des Mannes als Schutzbehauptung. Der Autofahrer musste die Geldbuße zahlen.
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen 976 OWi 661 Js-OWi 51914/20