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Schmerzensgeldanspruch nach Unfall mit nicht verkehrssicherem Mietwagen

27.01.2022 15:10 Uhr | Lesezeit: 3 min
Schmerzensgeldanspruch nach Unfall mit nicht verkehrssicherem Mietwagen
Es gehört zu den Pflichten von Autovermietungen, dass die angebotenen Fahrzeuge verkehrssicher sind
© Foto: mauvries/stock.adobe.com

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine Mietwagenfirma aufgrund der Herausgabe eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs zur Zahlung von Schmerzensgeld sowie einer monatlichen Schmerzensgeldrente verurteilt.

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Im konkreten Fall mietete eine Frau im Herbst 2010 ein Fahrzeug bei einer Autovermietung für eine Woche und wollte damit die Strecke von Frankfurt am Main nach Berlin sowie die entsprechende Rückreise absolvieren. Bereits auf dem Hinweg gab es Probleme mit dem Fahrzeug, worüber die Klägerin die Firma informierte. Auf dem Rückweg kam es dann zu einem schweren Unfall mit Folgen. Das Fahrzeug geriet ins Schleudern, schaukelte sich auf und kippte auf die linke Seite. Beim Umkippen geriet der linke Arm der Klägerin aus dem geöffneten Fenster und wurde abgetrennt.

Die Klägerin forderte daraufhin die Mietwagenfirma unter anderem zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 120.000 Euro auf und verlangt ebenfalls eine Schmerzensgeldrente. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.

Die Berufung der Klägerin gegen dieses Urteil hatte nun überwiegend Erfolg. Da der Unfall laut Gutachter aufgrund eines Defekts an der Lenksäule verursacht wurde und es zu den Pflichten einer Autovermietung gehöre, verkehrssichere Fahrzeuge bereitzustellen, urteilten die Richter im Sinne der Klägerin. Das OLG Frankfurt sprach der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 90.000 Euro sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente von 160 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Aktenzeichen 2 U 28/21

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