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Kurzschluss oder Brandstiftung?

01.02.2022 15:10 Uhr | Lesezeit: 2 min
Weil die Kfz-Haftpflichtversicherung eine mögliche Brandstiftung nicht beweisen konnte, musste sie zahlen
© Foto: Stephan Dinges/stock.adobe.com

Ein abgestelltes Fahrzeug fängt Feuer, die Flammen breiten sich auch auf das parkende Auto daneben aus. Die Frage, wer für den Schaden aufkommen muss, beschäftigte ein Gericht.

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Wie die Website onlineurteile.de berichtet, musste sich das Oberlandesgericht Celle mit folgendem Fall befassen: Zwei Stunden nachdem ein BMW-Fahrer seinen X3 neben dem Wagen einer Bekannten abgestellt hatte, geriet der BMW in Brand. Das Feuer sprang auf das Fahrzeug der Bekannten über. Weil sie annahm, dass der Brand durch den Betrieb des BMW entstanden sei, verlangte die Halterin des anderen Wagens Schadenersatz von der Versicherung des BMW-Fahrers. Die Versicherung beauftragte einen Brandsachverständigen, der angab, das Feuer sei nicht durch einen Defekt ausgelöst, sondern absichtlich gelegt worden – und verweigerte folglich die Zahlung.

Schließlich landete die Sache vor Gericht, das ebenfalls ein Gutachten in Auftrag gab. Laut gerichtlichem Gutachter sei es nicht mehr möglich, die Brandursache zweifelsfrei nachzuweisen. Eine Brandstiftung könne er nicht mit vollkommener Sicherheit ausschließen, für sehr viel wahrscheinlicher halte er aber einen Kurzschluss im Bereich der Kraftstofffilter. Da die Versicherung die Brandstiftung nicht eindeutig habe beweisen können, stehe der Frau der Schadenersatz zu, urteilte das Gericht.

Enger zeitlicher Zusammenhang

Um festzustellen, dass der Betrieb des BMW das Feuer verursacht habe, müsse die Halterin des anderen Autos außerdem nicht darlegen, welches Fahrzeugteil genau den Brand verursacht habe. Es reiche aus, dass der Brand – wie in diesem Fall – nur kurze Zeit nach Betrieb des Fahrzeugs entstanden sei.

Oberlandesgericht Celle

Aktenzeichen 14 U 189/20

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