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SUV-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

01.03.2022 11:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
Der tragische Verkehrsunfall vor zweieinhalb Jahren kostete vier Menschen das Leben (Symbolbild)
© Foto: Malte Christians/dpa/picture-alliance

Im September 2019 fuhr ein Mann mit seinem Fahrzeug in eine Fußgängergruppe und tötete dabei vier Menschen. Nun hat das Landgericht Berlin ein Urteil gefällt.

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Wie unter anderem das Online-Portal www.anwaltsregister.de berichtet, endete einer der wohl bekanntesten Gerichtsprozesse der letzten Jahre mit einem Schuldspruch. Im September 2019 raste in Berlin ein Pkw-Fahrer mit seinem SUV in eine an einer Ampel wartende Gruppe von Passanten. Nachdem die Aufprallgeschwindigkeit bei ungefähr 102 bis 106 km/h lag (wie Gutachter anhand der Fahrzeugdaten feststellen konnten), hatte dieser Unfall dramatische Folgen. Vier Menschen starben.

Gingen zahlreiche Medien anfangs noch von einem terroristischen Hintergrund aus, wurde die Unfallursache schnell aufgeklärt: Der Fahrer hatte einen epileptischen Anfall, der dazu führte, dass sich das rechte Bein verkrampfte und der 400 PS starke Porsche Macan Turbo voll beschleunigte. Nachdem dies aber nicht der erste Anfall im Leben des Autofahrers war, hielt ihm der Vorsitzende Richter des Landgericht Berlin vor, dass er seine Fahruntauglichkeit hätte „erkennen können und müssen“. Nach der Entdeckung seiner Epilepsie-Erkrankung und der folgenden Entfernung eines kleinen Tumors im Gehirn wurde der Fahrer von seinen Ärzten darauf hingewiesen, dass weitere Anfälle zu erwarten seien. Dieses Risiko sei mit dem Führen eines Pkws unvereinbar. Daher wurde der SUV-Fahrer der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen und zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Darüber hinaus erhielt der 45-Jährige die Auflage, 15.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zu zahlen. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis verhängte das Gericht noch eine zweijährige Führerscheinsperre gegen den Unfallverursacher.

Landgericht Berlin
Aktenzeichen 542 KLs 6/21

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