Auch hohe Bußgelder sind möglich, informiert die R+V Versicherung: Denn die Straßenverkehrsordnung verlangt beim Rückwärtsfahren besondere Vorsicht, da andere Beteiligte im Straßenverkehr eine plötzliche Richtungsänderung kaum absehen können. Die Schuldfrage hängt immer vom Einzelfall ab. „Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Beispielsweise, wie schnell und weit die Beteiligten gefahren sind. Auch auf die Verkehrssituation kommt es an. Die Straßenverkehrsordnung verlangt von jedem, sich beim Rückwärtsfahren so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist“, erklärt R+V-Verkehrsexperte Roland Richter.
Rückwärts auf der Autobahn kann extrem teuer werden
Wer durch Rückwärtsfahren andere gefährdet oder einen Unfall verursacht, kann mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Ein völliges No-Go und ausdrücklich verboten ist das Rückwärtsfahren auf Autobahnen. Das Bußgeld dafür ist höher und ein Punkt in Flensburg kommt hinzu. In grob verkehrswidrigen und besonders rücksichtslosen Fällen kann dafür sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden und ein Strafverfahren eingeleitet werden. Wer also die richtige Ausfahrt verpasst, muss unbedingt bis zur nächsten weiterfahren.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters
- Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet zwischen Rückwärtsfahren und Zurücksetzen: Im fließenden Verkehr fährt man rückwärts, nur beim Einparken setzt man zurück. In Einbahnstraßen gilt: Nur Zurücksetzen ist erlaubt.
- Wer rückwärts fährt, sollte die Schrittgeschwindigkeit nicht überschreiten und ständig bremsbereit sein. Wichtig: Auf die toten Winkel achten!
- Kameras und Parksensoren helfen, den Abstand beim Rückwärtsfahren besser einzuschätzen. Dennoch gilt: Autofahrende sollten sich nicht ausschließlich auf die Fahrassistenzsysteme verlassen.