Unfallersatz: Mietwagen statt Familienauto ist rechtens
Wenn das Auto eines Geschädigten als Familienauto dient, muss die gegnerische Versicherung einen Ersatzwagen bezahlen, auch wenn der Geschädigte unfallbedingt fahruntüchtig ist.
Wenn das Auto eines Geschädigten als Familienauto dient, muss die gegnerische Versicherung einen Ersatzwagen bezahlen, auch wenn der Geschädigte unfallbedingt fahruntüchtig ist.
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