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Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

28.11.2005 11:13 Uhr

Wer zu viel schnell fährt, kann sich nicht darauf berufen, ein Schild verwechselt zu haben.

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Wer zu schnell fährt, weil er ein Verkehrsschild übersehen oder falsch gelesen hat, muss die Folgen trotzdem tragen.   Im verhandelten Fall, den der Internet-Dienst von n-tv veröffentlicht hat, war ein Motorradfahrer auf der Autobahn statt der erlaubten 130 km/h mit mehr als 200 km/h gefahren. Er behauptete, das Verkehrsschild, mit dem ein zuvor bestehendes Überholverbot aufgehoben worden war, mit einem Schild zur Aufhebung aller Beschränkungen verwechselt zu haben.   Die Richter ließen diesen Einwand nicht gelten. Wer beabsichtige, mit solch hoher Geschwindigkeit zu fahren und damit zu einer erheblichen Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu werden, müsse sich absolut sicher sein, dass dem keine Verkehrsbeschränkungen entgegenstehen. Verwechsele oder übersehe er ein Verkehrszeichen, so rechtfertige dies ohne weiteres den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. (bub, 28.11.05) Oberlandesgericht Koblenz Aktenzeichen 1 Ss 235/05 
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