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Wer abwürgt, der haftet mit

02.12.2013 09:00 Uhr
Kracht es, weil der Vordermann den Motor abgewürgt hat, so haftet er zu 25 Prozent mit
© Foto: benjaminnolte/Fotolia

Normalerweise heißt es: „Wer auffährt, ist schuld!“. Es gibt aber auch Ausnahmefälle.

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Im Normalfall heißt es: „Wer auffährt, ist schuld“. Kommt es aber zu einem Unfall, weil der Vorausfahrende beim Anfahren an der Ampel den Motor abwürgt, weil er von der Kupplung abgerutscht ist, und dadurch das Fahrzeug ruckartig stehen bleibt, so haftet er mindestens mit 25 Prozent mit. 

(tra) 

Landgericht Hagen

Aktenzeichen 7 S 100/12

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