Im Normalfall heißt es: „Wer auffährt, ist schuld“. Kommt es aber zu einem Unfall, weil der Vorausfahrende beim Anfahren an der Ampel den Motor abwürgt, weil er von der Kupplung abgerutscht ist, und dadurch das Fahrzeug ruckartig stehen bleibt, so haftet er mindestens mit 25 Prozent mit.
(tra)
Landgericht Hagen
Aktenzeichen 7 S 100/12