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Anstellungsvertrag für Fahrlehrer

01.04.2008 17:26 Uhr

Ein gutes Verhältnis zwischen dem Fahrschulinhaber und seinen Angestellten ist das A und O einer erfolgreichen Fahrschule.

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Ein gutes Verhältnis zwischen dem Fahrschulinhaber und seinen Angestellten ist das A und O einer erfolgreichen Fahrschule. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände hat deshalb exclusiv für Verbandsfahrschulen einen Muster-Anstellungsvertrag erarbeitet. Den Mustervertrag und Empfehlungen kann man bei den Landesverbänden anfordern oder von der Internetseite der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände herunterladen. (dif) http://www.fahrlehrerverbaende.de
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