Motorrad-Fahrschulen müssen sich vorerst noch keine neuen Ausbildungsfahrzeuge kaufen. „Bis zum 31. Dezember 2018 können die bisherigen Ausbildungsmotorräder der Klasse A weiterverwendet werden, wenn Sie mindestens 600 Kubik und 44 kW haben“, sagt Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF).
(bub)