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Die BVF informiert: Übergangsregelung für Klasse A

06.12.2013 15:14 Uhr
Die BVF informiert: Übergangsregelung für Klasse A
Hat das Motorrad, das zur Ausbildung eingesetzt wird, mindestens 600 Kubik und 44 kW, müssen sich Fahrschulen kein neues kaufen
© Foto: TwilightArtPictures/Fotolia

Unter bestimmten Voraussetzungen können die bisherigen Ausbilungsmotorräder bis zum 31. Dezember 2018 verwendet werden.

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Motorrad-Fahrschulen müssen sich vorerst noch keine neuen Ausbildungsfahrzeuge kaufen. „Bis zum 31. Dezember 2018 können die bisherigen Ausbildungsmotorräder der Klasse A weiterverwendet werden, wenn Sie mindestens 600 Kubik und 44 kW haben“, sagt Gerhard von Bressensdorf, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF).

(bub)

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