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Die unendliche Geschichte

06.05.2015 14:03 Uhr
Volles Haus in Hannover: Zur Mitgliederversammlung 2015 kamen Fahrlehrer aus ganz Niedersachsen
© Foto: Constanze Meindl

Die Reform des Fahrlehrerrechts war das zentrale Thema beim Workshop und der Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbands Niedersachsen.

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„Die unendliche Geschichte der Reform des Fahrlehrerrechts.“ Mit diesen Worten eröffnete Gerhard von Bressensdorf, 1. Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) seine Ausführung beim Workshop „Fahrlehrerrecht“, zu dem der Fahrlehrerverband Niedersachsen am Vortag seiner 67. Mitgliederversammlung einlud. Seit 20 Jahren ziehe sich die Reform nun hin, erzählt von Bressensdorf – doch nun scheint ein Ende endlich in Sicht. Die Branche ist zuversichtlich, dass sich noch in dieser Legislaturperiode das Kapitel schließen lässt.

Von den neun Reformschwerpunkten standen beim Workshop der Niedersachsen sechs auf der Agenda: Fahrlehrerausbildung, Kooperationsmöglichkeiten, Entbürokratisierung, Ausbildungsfahrzeuge, Qualitätssicherung und Elektromobilität.

Besonders die Fahrlehrerausbildung, deren Inhalte, Dauer, Zugangsvoraussetzungen und die zeitlichen Abläufe sorgten für ordentlich Diskussionsstoff unter den Teilnehmern. Von Bressensdorf stellte das von der BVF favorisierte zweiphasige Ausbildungssystem vor: Nach Berufseignungstest, Praktikum an der Ausbildungsfahrschule, Ausbildung an der Fahrlehrerausbildungsstätte, Hospitation und Fachkundeprüfung in Phase 1, soll in Phase 2 der Schwerpunkt auf der Ausbildung in der Fahrschule liegen. Insgesamt sind 16 Monate für die Ausbildung vorgesehen.

Weiter erläuterte von Bressensdorf den Vorschlag, der im Raum steht. Hier sollen sogenannte Praxisfahrlehrer ausgebildet werden, die in der Fahrschule nur im Fahrzeug, nicht aber in der Theorie ausbilden dürfen. Das Argument: Man müsse die Nachfrage nach praktischen Fahrlehrern im Markt bedienen. Bei den Workshop-Teilnehmern stieß dieser Vorschlag auf wenig Gegenliebe. Ein solcher Fahrlehrer könne den Unternehmer im Urlaubs- oder Krankheitsfall ja gar nicht entlasten. Die Teilnehmer warfen auch die Frage auf, wie später ein im Berufsleben stehender Fahrlehrer die Zeit finden soll, seine theoretische Qualifikation zu erwerben. Wenngleich es für die ein oder andere Fahrschule sicherlich nicht unpraktisch wäre, in Spitzenzeiten auf einen solchen Praxisfahrlehrer zurückzugreifen, würden die meisten Diskussionsteilnehmer dieses System ablehnen. Von Bressensdorf betonte: „Wir müssen die Professionalisierung unseres Berufes verteidigen und vorantreiben – niemand anderes wird es für uns tun!“ Und der BVF-Mann ergänzte: „Deshalb brauchen wir ein Curriculum für die Fahrlehrer- und Fahrschülerausbildung.“

Neues Curriculum für die Fahrlehrerausbildung

Prof. Dr. Dietmar Sturzbecher, Direktor des Instituts für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung (IFK) an der Universität Potsdam, stellte in diesem Zusammenhang seine Arbeiten an einem neuen Curriculum für die Fahrlehrerausbildung vor. Er betonte die Wichtigkeit eines Curriculums, das mehr beinhalte als den Rahmenlehrplan, der quasi nur das gesetzliche Gerüst ist.

Sturzbecher unterteilt das zu erlernende Wissen in zwei Bereiche: fachliches und pädagogisch-psychologisches Wissen. Das fachliche Wissen setzt sich aus den Bereichen Verkehrsverhalten, Recht und Technik zusammen. Der pädagogisch-psychologische Teil aus Unterrichten, Erziehen sowie Bewerten und soll künftig einen Anteil von etwa 50,5 Prozent ausmachen.

Dr. Bernhard F. Reiter, Geschäftsführer des Verkehrsinstituts Bielefeld, führte ins Feld, dass die Gesellschaft zwar bereit ist, für das Studium an einer Hochschule zu bezahlen, Fahrlehreranwärter hingegen ihre Ausbildung selbst stemmen müssten. Man müsse man sich hier die Frage stellen, ob das gerecht sei. Der Beruf des Fahrlehrers sei heute „multikomplex“ und andere Länder hätten diese Komplexität bereits erkannt. So säßen beispielsweise in Norwegen angehende Fahrlehrer und Prüfer im Grundstudium in den selben Vorlesungen.

So weit müsste es nach Ansicht von so manchem Teilnehmer gar nicht gehen. Ihnen würde es schon reichen, wenn die Ausbildung zum Fahrlehrer der einer „normalen“ Berufsausbildung ähneln würde, bei der nach einer zweijährigen Lehrzeit der Fahrlehrer mit einem IHK-Abschluss nach Hause geht. Doch von Bressensdorf führte aus, warum dieser Traum ein Traum bleiben wird. Die Bundesvereinigung habe dieses Modell von einem Berufsjuristen prüfen lassen und der habe es als nicht machbar abgelehnt. Sturzbecher führte außerdem an, dass drei Autofahrerjahre, sprich etwa 50.000 Kilometer Fahrerfahrung, notwendig sind, um sicherzugehen, dass das Fahrzeug beherrscht wird. Daher würde allein die zeitliche Abfolge schon nicht erlauben, dass nach dem Schulabschluss eine Lehre zum Fahrlehrer begonnen wird.

Der Workshop war insgesamt ein großer Erfolg. Die Teilnehmer diskutierten fleißig mit und fanden die Themen so spannend, dass das geplante Ende der Veranstaltung um gut zwei Stunden überschritten wurde.

Mitgliedertreffen in Hannover

Gewohnt pünktlich startete die Mitgliederversammlung der Niedersachsen in Hannover. Das Thema des Workshops war auch Schwerpunkt des Zusammentreffens des Fahrlehrerverbands Niedersachsen. Die Vorstände der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) kämpfen seit Jahren bei Politik und Behörden darum, dass mit dem neuen Gesetz möglichst viele der Anliegen der Fahrlehrerschaft Einzug in das Werk finden.

Doch manchmal helfen auch die besten Argumente nichts: Es könnte sein, dass als Zugangsvoraussetzung für den Fahrlehrerberuf künftig nicht mehr die Fahrerlaubnisklassen A und CE notwendig sein werden. „Hier werden Kostenargumente über die Interessen der Fahrlehrerschaft gestellt“, monierte Dieter Quentin, 1. Vorsitzender der Niedersachsen bei der Vorstellung des Geschäftsberichtes. Dieser Punkt stieß bei den anwesenden Fahrlehrern auf harsche Kritik: „Wie soll denn jemand Motorrad ausbilden, der nicht weiß, wie es ist, bei Wind und Wetter auf glatten Straßen unterwegs zu sein. Der die Perspektive eines Motorradfahrers nicht kennt“, hieß es.

Ein weiteres Thema, das der Branche unter den Nägeln brennt, ist die ungleiche Überwachungspraxis von Fahrschulen. „Wie soll ich einen Überwacher akzeptieren, der nicht mindestens genauso qualifiziert ist, wie ich?“, fragt Quentin in die Runde. Eher müsse er höher qualifiziert sein. Auch könne es nicht sein, dass von Landkreis zu Landkreis die Überwachung schwanke. Diese Willkür müsse ein Ende finden. „Der Verband tut alles, um ein hohes Niveau der Überwachung sicherzustellen“, versicherte Quentin – sieht aber eine Lösung der Problematik jedoch auch frühestens mit der Novellierung des Fahrlehrergesetzes.

In Sachen Fahrerkarte mahnte Quentin seine Kollegen, die Fahrten mit ihren Ausbildungs-Lkw möglichst akribisch zu dokumentieren und die Fahrerkarten für jeden Ausbilder zu bestellen. Sicherlich sei es ein Unding, dass Fahrschulfahrten genauso gewertet werden, wie die von Berufskraftfahrern. Aber für das Bundesministerium für Verkehr sei nun mal die Fahrt an sich ausschlaggebend und nicht das Fahrzeug.

Zusammenarbeit mit dem TÜV

Für Redebedarf sorgte im Jahr 2014 der TÜV Nord Mobilität. Es hakte an vielen Ecken und Enden: Prüfer werden 36 Stunden statt drei Tage vor der Prüfungsfahrt bekanntgegeben, die Dispositionszeiten für die Theorieprüfung wurden von 60 auf 45 Minuten reduziert und Schüler sollten Aufschläge bezahlen, wenn sie ihre Prüfgebühren vor Ort bar bezahlen möchten. Das besonders ärgerliche an diesen Punkten: All das hat der TÜV Nord eingeführt, ohne das Gespräch mit den Verbänden zu suchen – obwohl das vereinbart war.

Rainer Cyganski, Geschäftsführer der TÜV Nord Mobilität, räumte in seinem Vortrag die Versäumnisse bei der Kommunikation mit den Verbänden ein. Hier gäbe es sicherlich Optimierungsbedarf.

Er kündigte an, dass im Jahr 2015 die Gebührenberechnung bei einem Fahrschulwechsel und der Erstellung von Zweitrechnungen eingestellt werde. Außerregelleistungen wie diese sollten nach dem Verursacherprinzip gezahlt werden. Fahranfänger müssten künftig einen Fahrschulwechsel selbst bei der zuständigen Behörde anmelden, der TÜV werde hier nicht mehr tätig. Geschehe das nicht und der Prüfling hätte auf seinen Dokumenten nicht die richtige Fahrschule eingetragen, könne er eben nicht geprüft werden.

Noch immer seien Manipulationen bei der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung ein wichtiges Thema, führte Cyganski weiter aus. Hightech-Helfer und die Stellvertreterprüfung würden immer häufiger zum Problem. Leider habe sich gezeigt, dass an der Strafverfolgung dieser Delikte kein großes Interesse bestünde – eine Anzeige seitens des TÜV gegen einen Betrüger wäre von der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt worden. Als Lösung schlägt Cyganski vor, dass das Passbild und eine elektronische Unterschrift vor der Prüfung an den TÜV übermittelt werden.

940 Kilometer mit dem Hybrid-Golf

Neuigkeiten aus dem Volkswagenkonzern brachte Peter Eckert, verantwortlich für Fahrschulen in der Region Mitte, mit nach Hannover. Er stellte beispielweise den neuen GTE vor: Der Hybrid-Golf schaffe rund 50 Kilometer rein elektrisch und sei an der Haushaltssteckdose „in nur 3,5 Stunden wieder vollständig geladen“. Zusammen mit dem Benzinmotor komme er Hybrid-Golf auf eine Gesamtreichweite von fast 940 Kilometern.

Rolf Schrade, Vorstandsmitglied der Fahrlehrerversicherung, blickt auf ein erfreuliches Jahr zurück. Die schlimmen Unwetterschäden aus dem Jahr 2013 sind vergessen und im Jahr 2014 hat das Wetter die Versicherten weitgehend verschont. Fünf größere Kfz-Haftpflichtschäden musste der Versicherer im abgelaufenen Geschäftsjahr regulieren. Dennoch zeichnet sich auch für 2014 wieder ein Jahresüberschuss ab, der dann den Rücklagen des Branchenversicherers zugeführt wird.

"Wichtiges Glied in der Mobilitätskette"

Neben den zahlreichen Partnern aus der täglichen Arbeit der Fahrlehrer waren auch Gäste aus der Politik zur Versammlung der Niedersachsen gekommen. Neben Regine Kramarek, die als Bürgermeisterin von Hannover die Grußworte der Stadt überbrachte und die Fahrlehrer als „wichtiges Glied in der Mobilitätskette“ hervorhob, war auch Claudia Fehrens vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Niedersachsen Gast des Verbandes.

Fehrens stellte den niedersächsischen Fahrlehrern zwei wichtige Projekte des Landes vor, an denen die Branche mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist: „Fit im Auto“ ist eine Projekt für Fahrer über 65 Jahre. Zusammen mit Fahrlehrern soll die Fahrkompetenz älterer Verkehrsteilnehmer verbessert werden. Die Pilotphase des Projekts läuft im Landkreis Diepholz und soll nach und nach auf das Land ausgeweitet werden.

Neben „Fit im Auto“ hat Niedersachsen eine große Kampagne zur Vermeidung von Baumunfällen gestartet, für die Fehrens um die Unterstützung der Fahrlehrerschaft warb. Niedersachsen nehme einen traurigen Spitzenplatz bei der Anzahl der Baumunfälle außerorts ein. Das Problem: Der Baum an sich werde von den Verkehrsteilnehmern nicht als Gefahr empfunden. In einem Pilotversuch in sechs Landkreisen wurde die Geschwindigkeit auf Landstraßen mit mehr als 6,5 Metern Breite auf 80 km/h begrenzt, unter 6,5 Meter auf 70 km/h. Außerdem wurden an schwer einsehbaren Stellen Überholverbotsschilder aufgestellt. Um eine größere Akzeptanz bei den Kraftfahren für die Geschwindigkeitsbegrenzung zu bekommen, wurde zum Zeichen 274-57 StVO ein Zusatzschild angebracht, das ein an einen Baum fahrenden Pkw zeigt.

Quentin gab Fehrens zwei Anliegen der Fahrlehrerschaft mit ins Ministerium: Zum einen schnitt er das Thema Fahrschulüberwachung an zum anderen brachte er den Mopedführerschein mit 15 ins Gespräch: nach der sehr erfolgreichen Pilotphasen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wünsche er sich auch eine Einführung in Niedersachsen.

Das elektronische Prüfprotokoll: Fluch oder Segen?

Seitens des Bundesvorstands referierte der Vorsitzende Gerhard von Bressensdorf zum Thema „Das elektronische Prüfprotokoll“. Der BVF-Mann ging ausführlich auf die Sorgen der Fahrlehrerschaft ein: „Big Brother is watching you“, „Wird denn der Datenschutz eingehalten?“ und „Was, wenn das elektronische Protokoll abstürzt? Ist der Schüler dann durchgefallen?“ gehören zu den häufigsten Sorgen, die Fahrlehrer plagen.

Doch eines sei sicher: Über richtiges und falsches Autofahren herrschen unterschiedliche Meinungen: Zwischen Fahrlehrern, zwischen Prüfern und zwischen Prüfern und Fahrlehren. Das elektronische Prüfprotokoll sei die Chance, aus einem mehr subjektiven ein objektives Urteil zu bekommen. Ob dem auch so ist, soll jetzt in einem Revisionsprojekt in Erfahrung gebracht werden, wofür drei Modellregionen definiert wurden.

In seinem Grundaufbau teilt sich das elektronische Prüfprotokoll in zwei Teilbereiche: „Fahraufgaben“ und „Beobachtungsaufgaben“. Die Fahraufgaben beinhalten beispielsweise das richtige Einfädeln, den Kreisverkehr und Kurven. Zu den Beobachtungsaufgaben zählen zum Beispiel die Verkehrsbeobachtung und die Geschwindigkeitsanpassung. Der Prüfer hält dann fest wie gut oder weniger gut der Schüler die einzelnen Aufgaben bewältigt hat. „Doch es erfolgt keine automatische Bewertung der Prüfung“, erklärt der Bundesvorsitzende. „Die Entscheidung, ob bestanden oder nicht, trifft der Prüfer.

Die Versammlung der Niedersachsen zeigte wieder, wie eng der Verband zusammensteht. Viele Fahrlehrer, die ans Mikrofon traten, hatten lobende Worte für die Arbeit des Vorstandes. Dieter Quentin wurde für seine sehr engagierte Tätigkeit von seinen Kollegen mit langem Beifall geehrt.

(cm)


Mitgliederversammlung Fahrlehrerverband Niedersachsen 2015

Mitgliederversammlung Fahrlehrerverband Niedersachsen 2015 Bildergalerie

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