Seit Beginn der 90er-Jahre werden Großraum- und Schwertransporte durch spezielle Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichenanlage abgesichert, wenn sie zum Beispiel Überbreite haben. Dabei leuchten die Verkehrszeichen 101, 276 und 277 Straßenverkehrsordnung (StVO), die gemäß 39 Abs. 6 StVO Vorrang gegenüber „festen“ Verkehrszeichen haben.
Das soll sich nun ändern: Alle Details zu den oben genannten Begleitfahrzeugen gibt es jetzt im „Merkblatt für die Ausrüstung von privaten Begleitfahrzeugen zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten“. Dieses ist am 29. Mai 2015 erschienen und ersetzt das Vorgängermerkblatt aus dem Jahr 1992. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände hat das neue Merkblatt an die Landesverbände verschickt und bittet alle Fahrschulen, die dort erwähnten gesetzlichen Neuerungen in den Fahrschulunterricht aufzunehmen.
(tc)