Verbandsmitgliedern, die eine DVR-Trainerlizenz haben, soll künftig ermöglicht werden, auch die Trainerlizenz des DVR (SHT) für Nutzfahrzeuge zu nutzen. Der finanzielle Aufwand für die Umsetzung der Nutzfahrzeugtrainings soll zu gleichen Teilen auf alle Fahrlehrer, die die Lizenz nutzen möchten, verteilt werden. „Ein Vorteil der Lizenz ist, dass auch Trainingsgutscheine der Berufsgenossenschaft abgerechnet werden können“ sagt Andreas Grünewald, Vorsitzender des Landesverbandes Sächsischer Fahrlehrer. Interessierte können sich bei ihm melden.
(bub)
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