Nach einem ausgiebigen Alkoholkonsum unterschätzen viele den Restalkoholgehalt im Blut am nächsten Morgen.
„Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro Stunde zirka 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Bei Frauen liegt der Alkoholabbau etwas unter diesem Wert,“ erklärt Dr. Don DeVol, Verkehrspsychologe beim TÜV Thüringen. „Das bedeutet, dass nach einer lang ausgedehnten Party durchaus am nächsten Morgen auch nach acht Stunden Schlaf immer noch eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegen und der Blutalkoholspiegel über der 0,5-Promillegrenze liegen kann.“
Bei einer auffälligen Fahrweise oder einer Unfallbeteiligung können bereits 0,3 Promille ein Fahrverbot, Punkte und eine Geldstrafe nach sich ziehen. Bei 0,5 Promille können bei einem Ersttäter ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten und ein Bußgeld von 500 Euro verhängt werden. Bei einer Vorstrafe werden 1.000, bei Wiederholungstätern 1.500 Euro fällig. Zusätzlich gibt es Punkte. Bei über 1,1 Promille drohen zudem der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro oder Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren.
(tf)