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Anerkennung als BKF-Ausbildungsstätte nicht vergessen

07.07.2022 10:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Fahrschulen, die Lkw oder Bus ausbilden, sollten sich den 2. Dezember im Kalender anstreichen
© Foto: auremar/stock.adobe.com

CE- und DE-Fahrschulen sollten sich dringend um die neue staatliche Anerkennung als Ausbildungs- und Weiterbildungsstätte für Berufskraftfahrer bemühen. Die derzeit noch laufende Übergangsfrist endet am 2. Dezember dieses Jahres.

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„Wer am 3.12.2022 nicht staatlich anerkannt ist, hat über Nacht die Berechtigung verloren, Berufskraftfahreraus- und weiterbildungskurse zu betreiben“, warnt der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg in der Juni-Ausgabe seiner Publikation „FahrSchulPraxis“.

Obwohl noch bis Ende des Jahres Zeit ist, sollte man sich laut „FahrSchulPraxis“ beeilen. Da die meisten Fahrerlaubnisbehörden – entgegen früherer Annahmen – Antragssteller auffordern, alle vom Gesetz geforderten Unterlagen und Nachweise erneut „beizubringen“, wie es im Behördendeutsch heißt, seien Verzögerungen im Antragsverfahren nicht auszuschließen. Man sollte sich jetzt schon erkundigen, rät der Fahrlehrerverband. Denn die staatliche Anerkennung sei auch „zwingende Voraussetzung für den Lese- und Schreibzugriff auf das neue Berufskraftfahrerqualifikationsregister".

   

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