Bislang galt in München: Wer eine grüne Plakette in der Windschutzscheibe hat, kann ohne Probleme ins Stadtgebiet und damit die sogenannte Umweltzone einfahren. Damit wird es schon ab Februar 2023 vorbei sein. Wie der Stadtrat am vergangenen Mittwoch in der achten Fortschreibung des Luftreinhalteplans beschloss, wird die Umweltzone erweitert. Damit gehört die Hauptverkehrsader der Stadt, der sogenannte Mittlere Ring, zur Umweltzone. Bislang war er nur der äußere Rand und konnte von allen Fahrzeugen unabhängig der erfüllten Abgasnorm genutzt werden.
In der ersten Stufe des neuen Plans dürfen ab 1. Februar 2023 Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4 oder schlechter nicht mehr in der Umweltzone fahren. Allerdings gibt es weitreichende Ausnahmen. Alle betroffenen Anwohner sowie Handwerker mit Parkausweis sind von der Verschärfung nicht betroffen, zudem sieht die Regelung weiteren Spielraum für Ausnahmen vor. Auch die zweite Stufe, die 1. Oktober 2023 gilt, trifft diese große Gruppe nicht. Dann wird das Fahrverbot erstmals auch für Diesel mit Euro-5-Norm gelten.
Erst ab dem 1. April 2024 sollen die generellen Ausnahmeregelungen fallen und die dritte Stufe des Plans gezündet werden. Allerdings auch nur, wenn bis dahin immer noch die Stickstoffoxid-Grenzwerte nicht eingehalten werden. Ab diesem Zeitpunkt müssten Ausnahmegenehmigungen beim zuständigen Kreisverwaltungsreferat beantragt werden.
Schwierige Kontrollen
Bei einem Verstoß gegen das Fahrverbot droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühr. Der Verdacht der „Abzocke“ unkundiger Autofahrer ist aber unbegründet, da ein bloßes Erkennen von Dieselmodellen mit der „falschen“ Abgasnorm nicht so leicht möglich ist – schließlich gibt es bislang noch keine eigene Euro-6-Plakette. Erst bei einer gezielten Abfrage kann ermittelt werden, welche Abgasnorm das entsprechende Fahrzeug besitzt und ob es einem Anwohner oder Handwerker mit Berechtigung gehört.
Auslöser der neuen Regelungen war nach Angabe der Stadträte der Landeshauptstadt ein Vergleich mit dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die den Freistaat Bayern gerichtlich zur Einhaltung der Grenzwerte zwingen wollten. Durch die Weiterleitung der Verantwortung für die Grenzwerte auf die einzelnen Kommunen, musste die Stadt München den Rechtsstreit führen. Mit dem Beschluss will die Stadt München also nur einem erzwungenen Fahrverbot zuvorkommen.