Die Art und Weise, wie die Zeiterfassung erfolgen muss, sei dagegen nicht vorgeschrieben, diese könne analog oder digital erfolgen, heißt es weiter. Die Fahrlehrerverbände halten ihre Mitglieder auf dem Laufenden und informieren, wie man auf die neuen rechtlichen Anforderungen richtig reagiert.
Hintergrund
Das BAG hat vor Kurzem bekräftigt, dass die Arbeitszeiterfassung nach Vorbild der EU-Gesetzgebung in Deutschland verpflichtend werden muss. Die Notwendigkeit zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten begründete die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, mit der Auslegung eines Passus des deutschen Arbeitsschutzgesetzes: „Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.“
Gesetzgeber ist gefragt
Mit der Entscheidung des BAG gerät nun auch der Gesetzgeber in Zugzwang, der bislang noch keine gesetzliche Regelung zur Umsetzung der europäischen Vorgaben geschaffen hat. Laut Arbeitsrechtsanwalt Michael Fuhlrott muss nun schleunigst nachgebessert werden. „Das deutsche Arbeitsrecht muss nach diesem Urteil zwingend auf das europäische abgestimmt werden. Gelingt das der Bundesregierung nicht, werden die Gerichte nach dem aktuellen Urteil die künftigen Regeln immer wieder aufs Neue kippen“, sagt Fohlrott beim Onlinedienst t-online.de.