Jetzt gibt es auch für die Fahrschulen in Bayern eine Perspektive. „Die Bayerische Staatskanzlei hat uns mitgeteilt, dass Fahrschulen ab 11. Mai unter Einhaltung von Auflagen ihre Arbeit wieder aufnehmen können“, sagt Jürgen Kopp, Vorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer. Welche Auflagen das sein werden, wird mit der neuen Verordnung bekannt gegeben. „An der wird derzeit in den Ministerien noch gearbeitet, aber wir sind zuversichtlich, dass die Auflagen sich eng an dem vorgelegtem Schutz- und Hygienekonzept des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer halten", so der Landesvorsitzende.
Seit Wochen in engem Kontakt
„Wir sind seit Wochen in engem Kontakt mit allen zuständigen Stellen und sehr froh, dass unsere eindringliche Bitte, den Fahrschulen eine Perspektive zu bieten, Gehör gefunden hat", sagt Kopp. Jetzt hoffen wir auf eine vernünftige Regelung der Einzelheiten. Sobald die bekannt sind, geht, wie gewohnt, sofort ein Newsletter an unsere Mitglieder raus."
(bub)