Die Zahlen belegen, dass Führerscheinneulinge im Straßenverkehr besonders gefährdet sind. Das Statistische Bundesamt spricht mit Blick auf die Unfälle der 18- bis 24-Jährigen von den „sieben risikoreichsten Jahren“ im Autofahrerleben. Immerhin: Insgesamt ist die Zahl der von jungen Fahrern verursachten Unfälle in den letzten 15 Jahren deutlich gesunken. Laut ADAC wurden im Jahr 2008 noch mehr als jeder dritte Unfall von einem Fahranfänger verursacht, ein gutes Jahrzehnt später war es nur noch jeder Fünfte.
Experten sind sich sicher, dass dazu auch die Einführung des „Begleiteten Fahrens mit 17“ (kurz „BF17“ oder auch „Führerschein mit 17“) beigetragen hat. Schließlich verringert sich das Unfallrisiko mit der Erfahrung hinterm Steuer. Und diese Praxiserfahrung können junge Menschen seit 2008 in allen deutschen Bundesländern beim Begleiteten Fahren sammeln, wenn sie mindestens 17 Jahre alt sind, einen Führerschein der Klassen B oder BE besitzen und von einer namentlich benannten Person begleitet werden, die als „verkehrszuverlässig“ gilt. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH hält das „Begleitete Fahren mit 17“ für sehr sinnvoll und fasst zusammen, was es dabei zu beachten gilt.
1. Wer darf mitmachen? Nicht erst mit 17 Jahren, sondern bereits sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres können sich Teenager in einer Fahrschule zur Ausbildung für die Klassen B und BE anmelden. Dabei geht es um die klassische Pkw-Fahrausbildung (B) sowie den Führerschein für Pkw und Anhänger mit zusammen bis zu 7 Tonnen (BE). Voraussetzung ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten sowie der Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, beispielsweise dem Landratsamt. Die Theorieprüfung darf drei Monate, die praktische einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Sind beide bestanden, erhalten die jungen Leute eine Prüfbescheinigung. Haben sie den 17. Geburtstag gefeiert, dürfen sie links vorn im Pkw Platz nehmen. Der begehrte Führerschein im Scheckkartenformat wird frühestens am 18. Geburtstag ausgehändigt. Auch hierfür muss rechtzeitig ein Antrag gestellt werden – auch deshalb, weil die Prüfbescheinigung drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres ausläuft.
2. Wer darf Begleitperson sein? Bei jeder Fahrt der 17-Jährigen muss eine Begleitperson dabei sein. Für diese gelten klare Voraussetzungen: Das Mindestalter liegt bei 30 Jahren, die Führerscheinprüfung der Klasse B – oder der Klasse 3 – muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Und im Fahreignungsregister in Flensburg darf allenfalls ein Punkt aufgeführt sein. Mehrere Begleitpersonen eines Fahranfängers sind durchaus sinnvoll. Sie müssen alle in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Eine Schulung ist nicht erforderlich. Wichtig: Diese Begleitpersonen sind nur Ansprechpartner und Ratgeber der Fahranfänger, eingreifen in das Fahren selbst dürfen sie nicht. Es versteht sich von selbst, dass die Begleitpersonen während der Fahrt fahrtauglich sein müssen, mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut oder Drogeneinfluss sind strikt untersagt. Ganz wichtig: Diese Mitfahrer sind Vorbilder für Fahranfängerinnen und Fahranfänger.
3. Ist das begleitete Fahren ein Erfolgsmodell? Auf jeden Fall: Nach Angaben des ADAC sammeln die Fahranfänger bis zur Aushändigung des Führerscheins mit 18 Jahren im Durchschnitt bereits rund 1.400 Kilometer im Straßenverkehr mit Eltern, Großeltern, Nachbarn oder Freunden als Begleiter. Laut einer Umfrage des Automobilclubs hat knapp die Hälfte der Begleitpersonen ein Alter von 40 bis 49 Jahren. Die Fahranfänger wurden im Durchschnitt rund fünf Mal pro Woche begleitet. In der Rückschau hat das Begleitete Fahren nach Ansicht einer sehr großen Mehrheit der Beteiligten eine wichtige Rolle für den Gewinn an Fahrsicherheit der Fahranfänger gespielt. Nicht zuletzt dient das Begleitete Fahren auch zu einer Auffrischung des Fahrwissens der Begleiter.
4. Wie steht es mit der Versicherung? Viele Versicherer honorieren es, wenn Fahranfänger am Begleiteten Fahren teilgenommen haben und unfallfrei gefahren sind. Wie hoch der Rabatt nach dem Nachweis des Begleiteten Fahrens bei der Erstzulassung eines Pkw nach dem 18. Geburtstag ausfällt, hängt von der jeweiligen Kfz-Versicherung ab. Während des Begleitenden Fahrens können zum Beispiel unfallfreie Beitragszeiten gesammelt werden, die später die Einstufung in eine vorteilhafte Schadenfreiheitsklasse begünstigen. Es ist sinnvoll, in den entsprechenden Verträgen nachzuschauen, ob das Begleitete Fahren von der jeweiligen Versicherung abgedeckt ist. Falls nicht, sollte das Vorhaben rechtzeitig vor der ersten Fahrt bei der Versicherung angemeldet werden. Laut Vergleichsportalen kostet das Begleitete Fahren in der Kfz-Versicherung oft keinen oder nur einen geringen Aufpreis. Übrigens: Die BF17-Prüfbescheinigung berechtigt nicht zu Fahrten im Ausland. Eine Ausnahme bildet Österreich, wo ein ähnliches Modell angeboten wird.