Nach der Teillegalisierung von Cannabis stehen die verkehrsrechtlichen Vorschriften direkt auf dem Prüfstand. Dazu DVR-Hauptgeschäftsführer Stefan Grieger: „Wichtig ist es, die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit von Beginn an genauestens im Blick zu behalten und beim Verkehrsrecht nötigenfalls nachzuschärfen. Das Recht muss beitragen, den zentralen Grundsatz umzusetzen: Wer fährt, kifft nicht. Hier gilt es effektiv zu verhindern, dass bekifft Fahrende keine anderen Menschen töten oder verletzen.“ Um insbesondere junge Menschen zu überzeugen, nach dem Cannabiskonsum keine Fahrzeuge mehr zu führen, hat der DVR mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung im letzten Jahr eine Kampagne gestartet: https://www.high-laesst-fahren.de/.
"Todsünden" im Verkehrsrecht: Grob und rücksichtslos
Auf dem Prüfstand stehen in Goslar auch die seit Jahrzehnten unveränderten Vorschriften zu den sogenannten Todsünden im Verkehrsrecht, die grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten unter Strafe stellen. Hier wird diskutiert, ob sich die Qualifikation von Verhaltensweisen als „grob verkehrswidrig“ in der Praxis bewährt und ob der Katalog der Verkehrsverstöße (darunter Missachtung der Vorfahrt oder falsches Überholen) noch zeitgemäß ist. Konsequente Strafen, so Grieger, dienen der Abschreckung und damit letztlich der Prävention von tödlichen Verkehrsunfällen „Besonders interessiert mich, ob sich die Forderung nach einer Aufnahme besonders krasser Fälle von Ablenkung durchsetzt.“
Fahrtüchtigkeitstests ausweiten
Diskutiert wird auch, ob durch standardisierte Fahrtüchtigkeitstests der Polizeien effektiver und mit mehr Rechtssicherheit dafür gesorgt werden kann, diejenigen aus dem Verkehr zu ziehen, die sich und andere gefährden. Das betrifft vor allem den Konsum von Alkohol und anderen Drogen. In solchen standardisierten Tests sieht der DVR ein großes Potenzial, appelliert aber vor allem an die Innenminister, mehr Personal für die polizeiliche Verkehrsüberwachung bereitzustellen.
Durchgängig Sicherheit des Fußverkehrs stärken
Unter der provokanten Überschrift „Opfer oder Täter“ wird in Goslar über die Sicherheit und rechtliche Stellung des Fußverkehrs diskutiert. Dazu stellt Grieger klar: „Wer zu Fuß geht, ist weder Opfer noch Täter, sondern vollwertige Verkehrsteilnehmerin oder vollwertiger Verkehrsteilnehmer. Das muss auch im Verkehrsrecht deutlich werden. Sicherheit und Leichtigkeit des Fußverkehrs brauchen einen höheren Stellenwert.
Priorität hätten sichere Querungsstellen über Fahrbahnen und bessere Sichtbeziehungen. „Es war dringend nötig, die Anordnung von Zebrastreifen zu vereinfachen. Das haben Bund und Länder im letzten Jahr ermöglicht. Viele Unfälle werden aber auch an Kreuzungen und Einmündungen durch zugeparkte Sichtachsen verursacht. Deshalb fordern wir: Dort muss ein Parkverbot und ein Haltverbot von pauschal 10 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gelten. Das kann sich anders als die geltende Vorschrift auch jeder merken.“ Der DVR geht mit noch einer Forderung in diesen Arbeitskreis: „Barrierefreiheit ist kein nice-to-have. Wenn der Staat Menschen mit Mobilitätseinschränkungen keine sicheren Verkehrswege bereitstellt, kommt er dem Auftrag für den Schutz von Leib und Leben und auch dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes nicht nach.“, macht Grieger deutlich.