Info-Auffrischung vom Institut für Zweiradsicherheit zum Thema Beleuchtung am Kraftrad.
Gesetzlich verpflichtend ist das Licht am Tag bei Krafträdern seit 1988. Damals bedeutete das, dass das Abblendlicht dauerhaft eingeschaltet sein musste.
Seit 2013 kann alternativ auch das Tagfahrlicht in der Lichtfarbe weiß genutzt werden. Der Unterschied zwischen Tagfahrlicht und Abblendlicht ist jener, dass das Tagfahrlicht - wie der Name schon sagt - zum Fahren am Tag vorgesehen ist, diese ist effektiver und speziell auf die Sichtbarkeit am Tag ausgelegt. Das Abblendlicht ist im Gegensatz dazu für die Fahrt bei Dunkelheit konzipiert und hat einen wegen der Blendgefahr seitlich beschnittenen Lichtkegel.
Tagfahrleuchten haben das Ziel, das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmende besser sichtbar zu machen und müssen die Umgebung nicht ausleuchten. Die Leuchtkraft ist dabei so abgestimmt, dass sie bei Tageslicht keine Blendung verursachen. Dadurch wird ein entgegenkommendes Motorrad schon früh besser wahrgenommen.
Es empfiehlt sich also, falls vorhanden, das Tagfahrlicht statt des Abblendlichts am Tag einzuschalten. Tagfahrlicht und Abblendlicht dürfen allerdings nie gemeinsam leuchten.