Wer in Deutschland an einem Unfall beteiligt ist, muss am Unfallort bleiben und sich als Beteiligter zu erkennen geben. Bisher droht für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Das soll nach den Plänen des Justizministeriums nur noch für Unfälle gelten, bei denen es einen Personenschaden gab. Wer lediglich einen Sachschaden verursacht, soll laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) künftig keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit begehen. Diese wiegt juristisch weniger schwer als eine Straftat. Sie wird nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt oder ins Strafregister eingetragen. Es droht keine Haftstrafe, sondern eine Geldbuße.
Kriminalisierung entgegenwirken
„Durch die Herabstufung der Unfallflucht nach reinen Sachschäden zur Ordnungswidrigkeit würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt“, zitiert das RND aus dem Papier und fasst zusammen: „Wer künftig alkoholisiert einen Unfall mit Blechschaden verursacht, soll rechtlich nicht mehr gezwungen sein, am Unfallort zu bleiben und auch eine Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer zu riskieren.“ Weiter heißt es, das Ministerium erwäge die Einrichtung einer Online-Meldestelle, über die Unfallbeteiligte Bilder von Unfallort und Schaden oder „eine am geschädigten Fahrzeug zu fixierende Schadensmeldung“ hochladen können, „bei deren ordnungsgemäßer Vornahme keine tatbestandsmäßige Handlung vorläge.“
Jonny Opitz