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Bundesrat verankert Vision Zero im Verkehrsrecht

29.06.2021 13:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bundesrat verankert Vision Zero im Verkehrsrecht
Die Vision Zero ist künftig Grundlage für alle Maßnahmen im Straßenverkehr
© Foto: Pixeljäger/stock.adobe.com

Der Bundesrat hat einer Vorlage zugestimmt, die die Verkehrssicherheit als oberstes Ziel in der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) verankert. Das berichtet das Mobilitätsmagazin von bussgeldkatalog.org. Die Vision Zero ist damit künftig grundlegend für alle Maßnahmen, die im Straßenverkehr durchgeführt werden sollen.

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Das Ziel der Vision Zero – auf Deutsch „Vision Null“ – ist es, Schwerverletzte und Tote durch Verkehrsunfälle auf null zu senken. Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Vorlage zugestimmt, dieses Ziel zur obersten Priorität der Straßenverkehrsordnung zu machen. In Artikel 1 der VwV-StVO heißt es nun: „Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die ‚Vision Zero‘ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“

Vision Zero als höchstes Ziel

Künftig müssen also alle Maßnahmen, die im Straßenverkehr durchgeführt werden, dazu beitragen, dass es keine Toten und Schwerverletzten mehr gibt. Das gilt beispielweise für die Gestaltung von Kreuzungen, die Anlage von Fußgängerüberwegen oder der Einführung bzw. Änderung von Geschwindigkeitsbeschränkungen.

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