Mit deutlich schärferen Strafen für einzelne Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung soll das Miteinander im Straßenverkehr sicherer und künftig vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer besser geschützt werden. Einer entsprechenden Änderung in der Bußgeldkatalogverordnung stimmte der Bundesrat am 8. Oktober 2021 einstimmig zu. Nach Inkrafttreten müssen unter anderem Falschparker mit höheren Bußgeldern rechnen.
Die wichtigsten neuen Regelungen
Für Parken und Halten mit Behinderung auf dem Rad- und Gehweg oder in zweiter Reihe neben parkenden Fahrzeugen muss man künftig mit einem Bußgeld von mindestens 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch das Missachten des Tempolimits wird künftig teurer. Wer mit Auto und Motorrad bis zu 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit unterwegs ist, zahlt doppelt so viel wie nach der alten Regelung. Die vergangenes Jahr geplante Verschärfung der Fahrverbotsgrenzen blieb im aktuellen Kompromiss aus. Nachjustiert wurde auch beim Thema Rettungsgasse. Wer sich bei Staubildung nicht an die Regeln hält und entweder keine Rettungsgasse bildet oder diese gar selbst befährt, muss mindestens 200 Euro zahlen und wird automatisch mit zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.
Vielen Experten gehen die Änderungen nicht weit genug. Auch in der kurzen Debatte im Bundesrat betonten die Vertreter der Bundesländer, dass es sich bei der Novelle nur um einen Kompromiss handle. Nicht wenige setzen die Hoffnung auf weitreichendere Änderungen unter einer neuen Bundesregierung.