Zwischen Ende April und Anfang Juli mussten zehntausende Verkehrssünder - gemäß der zu diesem Zeitpunkt geltenden StVO - tiefer in die Tasche greifen als davor und danach. Das hat die „Welt am Sonntag“ recherchiert. Es soll um „einen zweistelligen Millionenbetrag“ gehen.
Nachdem Formfehler bei der StVO-Novelle bekannt wurden und diese außer Vollzug gesetzt wurde, gelten nun wieder die alten Regelungen. Die Autofahrer aber sollen zu viel gezahltes Geld „in der Regel nicht zurückbekommen“, schreibt die Zeitung. Das soll in einer Telefonkonferenz von Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und den Ländern am 13. Juli ausgemacht worden sein.
Weitere Nachfragen der „Welt am Sonntag“ bei den Behörden der Bundesländer ergaben, dass bislang nur Brandenburg zu viel gezahltes Geld zurückzahlen will – und zwar per „Gnadenerlass“. Andere Wege sind wohl vorerst nicht denkbar, denn – so schreibt die Zeitung – „ist ein Bescheid rechtskräftig, gibt es keinen Anspruch auf Überprüfung und Rückzahlung.“
Völlig unklar ist auch, wie es mit Punkten in Flensburg, Fahrverboten und Fahrerlaubnisentziehung weitergeht. Juristen erwarten dazu viele Gerichtsverfahren, vielleicht auch vor dem Bundesverfassungsgericht.