Wie Wissing in einem Statement mitteilte, biete das autonome Fahren „beispielsweise bei der Personenbeförderung oder in der Logistik auf der letzten Meile“ ein enormes Potenzial. Er betonte Deutschlands Vorreiterrolle bei künftigen Teilnahme von autonomen Fahrzeugen am Straßenverkehr.
Damit bei der Zulassung autonomer Fahrzeuge alles geregelt ablaufe, besagt die vom Bundeskabinett verabschiedete Verordnung, dass zuerst eine Betriebserlaubnis beim KBA einzuholen sei, bevor die Typgenehmigung eines oder mehrerer typgleicher Fahrzeuge bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann. Hierfür wird auch der genaue Bereich festgelegt, in dem sich das Fahrzeug bewegen soll. Sind diese beiden Hürden gemeistert, können anschließend ein amtliches Kennzeichen sowie die Fahrzeugpapiere ausgestellt werden. Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, muss der Bundesrat noch zustimmen.