Der Bundestag hat am Freitag mehrere Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht beschlossen. Mit der vom Parlament auf den Weg gebrachten Gesetzesreform will die Bundesregierung die EU-Richtlinie 2018/645 in deutsches Recht umsetzen, die die Anerkennung und Überwachung von Aus- und Weiterbildungen erleichtern soll. Ab dem Jahresende könnten dann die Änderungen im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der dazugehörigen Verordnung gelten. Den Transport- und Logistikverbänden AMÖ, BGL, BWVL und DSLV gehen die Neuerungen allerdings nicht weit genug.
Das sind die wichtigsten Neuerungen
Der Fahrerqualifizierungsnachweis soll künftig bundesweit den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ersetzen. Der Ausweis hat ebenfalls das Format einer Scheckkarte, ist auf allen Touren künftig immer mitzuführen. Die C/C1-Lenkberechtigung allein reicht dann also bei Lkw-Fahrern nicht mehr aus. Diese Umstellung in allen Bundesländern soll die verschiedenen Nachweismöglichkeiten in Deutschland reduzieren und vollends das Grenzgängerproblem lösen, das in der Vergangenheit etwa Lkw-Fahrer betraf, die hierzulande beschäftigt sind und in einem anderen Mitgliedstaat wohnen.
Geplant ist zudem ein zentrales Online-Portal für Aus- und Weiterbildungen von Berufskraftfahrern. Bis zum 23. Mai 2021 hat die EU allen Mitgliedstaaten Zeit gegeben, um ein solches elektronisches Register einzurichten. Darüber sollen Behörden künftig unionsweit Informationen über ausgestellte oder entzogene Befähigungsnachweise austauschen können. Die Datenbank soll Tricksereien weiter einschränken. Statt der Teilnahmebescheinigung auf Papier für den Besuch von Weiterbildungen und als Nachweis für eine abgeschlossene Ausbildung gibt es in Zukunft einen Registereintrag. Die digitale Speicherung erleichtere Kontrollen, heißt es im deutschen Gesetzentwurf.
Spediteure fordern Anerkennung von E-Learnings
Die Transport- und Logistikverbände AMÖ, BGL, BWVL und DSLV begrüßten am Freitag die geplanten Verbesserungen für die Berufskraftfahrerqualifikation. Unter dem Strich könnten sie zu Kosteneinsparungen und Verwaltungsvereinfachungen führen. Sie bemängelte zugleich, dass wichtige Punkte in der Gesetzesnovelle fehlen. Unter anderem geht es um die Anerkennung digitaler Lernangebote für die gesetzlich vorgeschriebene Aus- und Weiterbildung. AMÖ, BGL, BWVL und DSLV setzen sich dafür ein, dass Deutschland wie im neuen EU-Recht vorgesehen sogenannte E-Learnings und Blended-Learnings künftig auch für obligatorische Schulungen als Formate der Wissensvermittlung erlaubt.
Als weitere Verbesserung fordern die Branchenvertreter eine grundsätzlichen Anerkennung für den Erwerb von erworbenen Qualifikationen in Drittstaaten. Hierzu sagte DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster: „Die Umsetzung von EU-Recht in Deutschland ist längst überfällig. Die Logistik bleibt auf ausländische Fachkräfte angewiesen.“ Eher enttäuscht zeigt sich der Speditionsverband zudem darüber, dass Unternehmen, die heute bereits Berufskraftfahrer ausbilden, ohne staatliche Anerkennung künftig nicht mehr automatisch Aus- und Weiterbildungen durchführen dürfen. Hier hätten sich auch AMÖ, BGL und BWVL eine andere Regelung gewünscht und fürchten nun eine Verschärfung des Nachwuchsmangels.
Verordnung soll Einsatz von E-Learnings und ausländischer Fachkräfte regeln
Noch besteht Hoffnung, dass die Themen aufgegriffen werden: Bis Mai 2021 soll die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung im Verkehrsausschuss des Bundestages vorliegen. Darin sollen Regelungen über den Einsatz von E-Learnings und Fremdsprachenprüfungen enthalten sein, teilte das Parlament am Freitag mit. Schließlich soll der Verkehrsausschuss bis Ende dieses Jahres einen Bericht vorlegen, inwiefern sich digitale Lernangebote für die gesetzlich vorgeschriebene Aus- und Weiterbildung von Lkw-Fahrern eignen.