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Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes

29.04.2024 09:40 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bundestag_Plenarsaal
Trotz Gegenwind der Opposition wurde am letzten Freitag im Bundestag eine Reform des Klimaschutzgesetzes verabschiedet.
© Foto: Der Bundestag/Thomas Trutschel/photothek

Die Reform war umstritten, ein entgegen gerichter Antrag der CDU war kurz zuvor beim Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden. Die grundlegende Änderungen des Gesetzes sollen die Klimaziele dennoch nicht ausbremsen.

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Es war vor allem die FDP, die eine Reform des Gesetzes forcierte. Verhindern sollte den Entscheid ein Antrag von Thomas Heilmann, der am Bundesverfassungsgesetz scheiterte. Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung beszeichnete die Reform als "Entkernung des Klimaschutzgesetzes und Rückschritt für den Klimaschutz." Die Vertreter der Ampel hingegen verteidigten die Reform. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.

Bisher regelte Klimaschutzgesetzes die gesetzlichen Vorgaben zur Kohlendioxid-Emissionierung über einzelne Sektoren, sprich Bereiche. Es galt die Prämisse: Wenn Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum Kohlendioxid-Ausstoß verfehlen, waren die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr angehalten, Sofortprogramme vorlegen. 2023 verfehlten die Sektoren Verkehr- sowie der Gebäude ihre Vorgaben. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte mit Maßnahmen bis hin zu Fahrverboten am Wochenende gedroht, falls der Bundestag die Reform des Klimaschutzgesetzes nicht bis Sommer beschließen würde. Denn dann hätte Wissing spätestens ein Sofortprogramm vorlegen müssen, um ein Einhalten der Klimazieles seines Verkehrssektors zu gewahrleisten

Geänderte Kontrollen, sektorenübergreifend

Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren überprüft werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig, außerdem sektorübergreifend. Entscheidend sei, dass Klimaziele insgesamt erreicht werden. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 vom Kurs abweicht, muss sie nachsteuern.

Kein planwirtschaftliches Vorgehen mehr

Andreas Jung sprach von einem "Freibrief, den sich die Ampel damit ausstellen würde." Er kritisierte, mit der Aufweichung der verbindlichen Sektorziele werde dem Gesetz sein Herzstück entrissen. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr dagegen erklärte, das alte Klimaschutzgesetz sei planwirtschaftlich gewesen. Fürs Klima sei es vollkommen egal, ob CO2-Emissionen im Energie-, Industrie- oder im Verkehrssektor eingespart werden. Auch die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge erklärte, dass das Klimaschutzgesetz in Zukunft nach vorne schaue, die Emissionsziele blieben diesselben. „Kein Gramm CO2 darf in Zukunft mehr emittiert werden.“ Die Politikerin räumte aber auch ein, das sich ihre Partei letztendlich eine noch klarere Verantwortung der einzelnen Sektoren gewünscht hätte.

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