Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) hat einen neuen Bundesvorstand. Da Dieter Quentin aus persönlichen Gründen nicht mehr für das Amt des 1. Vorsitzenden zur Verfügung steht, wählte die Mitgliederversammlung der BVF am 11. März 2021 Jürgen Kopp zur ihrem Vorsitzenden.
Kopp war bereits seit Sommer 2018 der 2. stellvertretende BVF-Vorsitzende. Zuvor war er mehr als zehn Jahre im Vorstand des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer (LBF), den er seit Frühjahr 2018 als Vorsitzender anführt.
Fahrlehrer aller Klassen ist Kopp seit fast 40 Jahren, seine eigene Fahrschule führt er erfolgreich seit über 30 Jahren. Neben der klassischen „Brot-und-Butter“-Ausbildung der Klasse B ist Kopp auch fit in allen Zweiradthemen und den schweren Klassen. So war er in seiner Fahrschule beispielsweise von Beginn an in der Berufskraftfahrer-Aus- und -Weiterbildung aktiv, ist als Bildungsträger nach AZAV zertifiziert und hat bis zur Übernahme des LBF-Vorsitzes viele Fahrschulen auf ihrem Weg zur AZAV-Zertifizierung beraten.
Auch außerhalb Bayerns ist er vielen Fahrlehrern unter anderem durch seine aktiven Parts als Experte bei den Fahrlehrerkongressen, den bundesweiten Fahrlehrer-Symposien, den CE-Symposien des LBF, den BKF-Symposien der VerkehrsRundschau sowie seiner Begleitung der Fahrlehrerweiterbildungen bei MAN bekannt.
Keine Änderung gibt es auf der Position des 1. stellvertretenden BVF-Vorsitzenden. Kurt Bartels wurde wiedergewählt. Der Fahrlehrer der Klassen A und B ist seit 15 Jahren im Vorstand des Fahrlehrerverbandes Nordrhein und seit rund sieben Jahren deren Vorsitzender. Als 1. Stellvertreter der BVF ist er der bundesweiten Fahrlehrerschaft bereits seit rund fünf Jahren bekannt.
Als 2. Stellvertreter wählte die Versammlung Ralf Nicolai. Erstmalig in der Geschichte der BVF wurde damit ein Fahrlehrer, der nicht 1. Vorsitzender eines Landesverbandes ist, in den Bundesvorstand gewählt. Nicolai, der seit acht Jahren 2. Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg ist, qualifizierte sich unter anderem durch seine herausragenden Kenntnisse in allen gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Fragen. Er ist nicht nur seit rund 40 Jahren Fahrlehrer der Klassen A und B, sondern auch Volljurist. Nach seinem 2. Staatsexamen hat er die Fahrschule seines Vaters übernommen und ist damit seit rund 30 Jahren auch Fahrschulunternehmer. Seit seinem Eintritt in den Vorstand des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg wird er nicht nur im Landesverband, sondern auch als Teil der BVF unter anderem für seine juristische Expertise und seine glasklaren Einschätzungen sehr geschätzt.