Seit dem 1. April ist Cannabis teilweise legal und darf seit dem 1. Juli auch in Anbauvereinigungen angebaut werden. Der Bundesrat hat den neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum für die Teilnahme am Straßenverkehr bereits verabschiedet. Für Fahranfänger wird es keine Veränderung geben. Hier bleibt es bei 1 ng/ml.
Drei Testpersonen, drei zeitlich abgestufte Messungen
Die drei Testpersonen waren keine regelmäßigen Cannabis-Konsumenten. Ihr Fahrvermögen sowie die für die Aufmerksamkeitssteuerung relevanten kognitiven Fähigkeiten wurden vor und nach dem Konsum – etwa eine Stunde, vier Stunden und 20 Stunden später – von ADAC Experten geprüft, außerdem wurden Blutproben zur Ermittlung der THC-Konzentration genommen. Gefahren wurde eine vorgegebene Strecke auf dem abgeschlossenen Gelände des ADAC Testzentrums Mobilität in Penzing.
Ergebnisse: Fahrtests und THC-Konzentration im Blutserum
Kurz nach dem Konsum von Cannabis lagen die Selbsteinschätzung und die gezeigten Leistungen sowohl im Auto als auch bei kognitiven Tests weit unter dem Niveau im nüchternen Zustand. Es traten deutliche Ausfallerscheinungen auf. Die Probanden vergaßen den Sitz oder die Spiegel richtig einzustellen, fanden die Gänge nicht und fuhren unsicher, zu schnell oder parkten fehlerhaft ein. Bei den kognitiven Tests konnten die Experten vor allem Einschränkungen bei Gedächtnisleistung und Konzentrationsfähigkeit feststellen. „Die Testergebnisse insgesamt lassen auf ein stark erhöhtes Unfallrisiko schließen, da die für die Verkehrssicherheit erforderliche störungsfreie Informationsaufnahme und -verarbeitung nicht gegeben ist“, erklärt ADAC Verkehrspsychologe Ulrich Chiellino. Dabei hatten die Probanden eine THC-Konzentration zwischen sieben und zwölf ng/ml im Blutserum.
Vier Stunden nach dem Konsum lag die THC-Konzentration im Blutserum zwar bereits unter dem künftigen Grenzwert von 3,5 ng/ml, doch die Fahrsicherheit war immer noch nicht vollständig wiederhergestellt. Weder der eigenen Wahrnehmung nach noch nach Auswertung der Fahr- und Kognitivtests wäre eine fehlerfreie Teilnahme am Straßenverkehr möglich gewesen. Generell gilt: Auch wenn der THC-Wert unter dem gesetzlichen Grenzwert liegt, kann auffälliges Fahrverhalten mit dem Nachweis des Rauschmittelkonsums zu einer Anzeige mit Strafverfahren und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) führen.
Intensive Aufklärung der Bevölkerung zu den erhöhten Unfallrisiken dringend notwendig
Erst rund 20 Stunden nach dem Konsum waren die Probanden wieder im Stande, am Straßenverkehr teilzunehmen, das ergaben sowohl Bluttests als auch Einschätzungen der Experten. Deren eindringlicher Rat lautet: mindestens 24 Stunden nach dem Konsum nicht fahren, weil auch die aufgenommene Dosis und anhaltende Wirkung des Rauschmittels für den Konsumenten häufig nicht eindeutig nachvollziehbar ist. Bis zum Inkrafttreten des neuen Grenzwerts von 3,5ng/ml gilt weiterhin die strengere Grenze von 1 ng/ml. Mit dem höheren Grenzwert und den Testergebnissen sieht der ADAC eine intensive Aufklärung der Bevölkerung zu den erhöhten Unfallrisiken als dringend notwendig an, diese sollte so früh wie möglich umgesetzt werden.